Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den
Hotelaufnahmevertrag (AGBH)
Stand:17.04.2023 Landhotel Waldeck Langenwalder GmbH & Co.KG
Vorbemerkung
Eine vom Kunden/von der Kundin (einheitliche Bezeichnung für: Besteller/-in, Gast, Mieter/-in, Veranstalter/-in u.s.w.) veranlasste und vom Hotel angenommene Zimmerbuchung begründet zwischen beiden ein Vertragsverhältnis, den Hotelaufnahmevertrag (einheitliche Bezeichnung für Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag). Der Hotelaufnahmevertrag ist ein im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), abgesehen von der Haftung für eingebrachte Sachen, nicht besonders geregelter, so genannter typengemischter Vertrag. Er beinhaltet Elemente des Dienst-, Werkund Kaufvertragsrechts. In seinem Kern ist der Hotelaufnahmevertrag ein Mietvertrag. Hotelaufnahmeverträge sind, wie alle übrigen Verträge des bürgerlichen Rechts, von beiden Vertragspartnern einzuhalten.
Raustetten, 17.04.2023
Stand:17.04.2023 Landhotel Waldeck Langenwalder GmbH & Co.KG
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von
Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden/die Kundin
erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels (Hotelaufnahmevertrag). Der Begriff
„Hotelaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-,
Hotel-, Hotelzimmervertrag.
(2) Diese Bedingungen sind im Hotel sichtbar angebracht. Durch diese Tatsache allein sind sie dem
Kunden/der Kundin sowie Dritten im Sinne der Vorschriften des BGB ausreichend zur Kenntnis
gebracht.
(3) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden/der Kundin finden nur Anwendung, wenn dies
vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
§ 2 Vertragsabschluss, Vertragspartner, Verjährung
(1) Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden/der Kundin durch das Hotel
zustande. Elektronische Erklärungen gelten als zugegangen, wenn die Partei, für die sie bestimmt sind,
diese unter gewöhnlichen Umständen abrufen kann, und der Zugang zu den bekannt gegebenen
Geschäftszeiten erfolgt. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.
(2) Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde/die Kundin. Hat ein Dritter für den Kunden/die
Kundin bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden/der Kundin als
Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende
Erklärung des Dritten vorliegt.
(3) Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume und Flächen sowie deren Nutzung zu
anderen als Beherbergungszwecken ist nicht gestattet
(4) Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen
Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Schadensersatzansprüchen und bei sonstigen Ansprüchen,
sofern letztere auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.
§ 3 Beginn und Ende der Beherbergung
(1) Der Kunde/die Kundin hat das Recht, die gemieteten Gästezimmer ab 15.00 Uhr des vereinbarten
Tages (Ankunftstag) zu beziehen.
(2) Die gemieteten Räume sind durch den Kunden/die Kundin am Tag der Abreise bis 10.00 Uhr
freizumachen. Das Hotel ist berechtigt, jede weitere Stunde mit 15,00 Euro pro Zimmer in Rechnung
zu stellen, wenn die gemieteten Zimmer nicht fristgerecht freigemacht sind.
§ 4 Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
(1) Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden/der Kundin gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die
vereinbarte Leistung zu erbringen.
(2) Der Kunde/die Kundin ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm/ihr in
Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen.
Dies gilt auch für von der Kundschaft direkt oder über das Hotel beauftragte Leistungen, die durch
Dritte erbracht und vom Hotel verauslagt werden.
(3) Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses
geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der
Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach
Vertragsabschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit
Verbrauchern/Verbraucherinnen gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und
Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.
(4) Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer von der Kundschaft gewünschten nachträglichen
Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer
des Kunden/der Kundin davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die
sonstigen Leistungen des Hotels angemessen erhöht.
(5) Rechnungen des Hotels sind sofort nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Wurde Zahlung auf
Rechnung vereinbart, so hat die Zahlung – vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung – binnen
zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug er erfolgen.
(6) Die Zahlungen erfolgen ausschließlich in bar oder per Debit- und Kreditkarten. Für Debit- und
Kreditkarten gelten die jeweiligen Bedingungen der kartenausstellenden Unternehmen. Das Hotel ist
nicht verpflichtet Schecks und Fremdwährungen entgegenzunehmen.
(7) Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsabschluss eine angemessene Vorauszahlung oder
Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der
Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei
Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen
Bestimmungen unberührt. Bei Zahlungsverzug des Kunden/der Kundin gelten die gesetzlichen
Regelungen.
(8) In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden/der Kundin oder Erweiterung
des Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsabschluss bis zu Beginn des
Aufenthalts eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer (7) oder eine
Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen
vereinbarten Vergütung zu verlangen.
(9) Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes von der Kundschaft eine
angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer (7) für bestehende
und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß
vorstehender Ziffer (7) und/oder (8) geleistet wurde.
(10) Die Kundin/der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber
einer Forderung des Hotels aufrechnen oder verrechnen.
(11) Der Kunde/die Kundin ist damit einverstanden, dass ihm/ihr die Rechnung auf elektronischem
Weg übermittelt werden kann.
§ 5 Rücktritt der Kundin/des Kunden (Abbestellung, Stornierung)
Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels (No Show)
(1) Ein Rücktritt der Kundin/des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich,
wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein gesetzliches Rücktrittsrecht
besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt.
(2) Sofern zwischen dem Hotel und der Kundschaft ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag
vereinbart wurde, kann der Kunde/die Kundin bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungsoder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen.
(3) Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches
Rücktrittsrecht oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält
das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das
Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten
Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel den
Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren.
(4) Außerhalb des im § 5 Abs. 2 AGBH festgelegten Zeitraums ist ein Rücktritt durch einseitige
Erklärung des Vertragspartners nur unter Entrichtung folgender Stornogebühren möglich:
▪ bis 5 Tage vor Anreise ist die Stornierung kostenfrei
▪ bis zum Anreisetag, am Anreisetag und Stornierungen während des gebuchten Aufenthalts
verrechnet das Hotel 80 % des vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück
sowie für Pauschalarrangements mit Fremdleistungen, 70 % für Halbpensionsleistungen
(Genusspension).
Der Kundschaft steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der
geforderten Höhe entstanden ist.
(5) Kann der Kunde/die Kundin am Tag der Anreise nicht im Hotel erscheinen, weil durch
unvorhersehbare außergewöhnliche Umstände sämtliche Anreisemöglichkeiten unmöglich sind, ist die
Kundin/der Kunde nicht verpflichtet, das vereinbarte Entgelt für den Tag der Anreise zu zahlen.
(6) Die Entgeltzahlungspflicht für den gebuchten Aufenthalt lebt ab Anreisemöglichkeit wieder auf,
wenn die Anreise innerhalb von drei Tagen wieder möglich wird.
§ 6 Rücktritt des Hotels
(1) Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde/die Kundin innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei
vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kundinnen/Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern
vorliegen und die Kundschaft auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht
zum Rücktritt nicht verzichtet. Dies gilt entsprechend bei Einräumung einer Option, wenn andere
Anfragen vorliegen und die Kundschaft auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung nicht
zur festen Buchung bereit ist.
(2) Wird eine gemäß §4 Abs. 7 und Abs. 8 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder
Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht
geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
(3) Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich
zurückzutreten, insbesondere falls
▪ höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des
Vertrages unmöglich machen;
▪ Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen
wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden/der
Kundin, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;
▪ das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung
den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der
Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des
Hotels zuzurechnen ist;
▪ der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthalts gesetzeswidrig ist;
▪ ein Verstoß gegen §2 Abs. 3 AGBH vorliegt.
(4) Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
§ 7 Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe
(1) Die Kundin/der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit
dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
(2) Gebuchte Zimmer stehen der Kundschaft ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetags zur Verfügung.
Der Kunde/die Kundin hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
(3) Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens bis 10:00 Uhr geräumt zur
Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für
dessen vertragsüberschreitende Nutzung 15,00 Euro pro angebrochene weitere Stunde in Rechnung
stellen. Vertragliche Ansprüche der Kundschaft werden hierdurch nicht begründet. Ihr steht es frei
nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt
entstanden ist.
§ 8 Zimmerlautstärke und Nachtruhe
(1) In den Räumlichkeiten des Hotels ist eine angemessene Zimmerlautstärke einzuhalten. Technische
Geräte wie Radio, TV, Handys, Tablets, Laptops und/oder andere audio- und videowiedergebende
Geräte sind auf Zimmerlautstärke einzustellen.
(2) Das Nichtbeachten der Zimmerlautstärke folgt zu einer mündlichen Abmahnung durch den Inhaber
des Hotels. Eine weitere notwendige Abmahnung kann zum berechtigten Rücktritt vom Vertrag und
Hausverbot führen.
(3) Von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr herrscht im gesamten Bereich des Hotels Nachtruhe. Dazu zählen
Außen- und Innenbereich des Geländes.
(4) Das Nichtbeachten der Nachtruhe folgt zu einer mündlichen Abmahnung. Ein weiterer Verstoß kann
zum berechtigten Rücktritt vom Vertrag und Hausverbot führen.
§ 9 Mängel und technische Defekte
(1) Mängel und technische Defekte in den Räumlichkeiten und Bereichen des Hotels sind den Inhabern
des Hotels und/oder dem Hotelpersonal unverzüglich mitzuteilen.
(2) Bei Mängeln und technischen Defekten, die der Kundschaft zu verantworten hat, steht dem Hotel
ein Anspruch auf Kostenerstattung zu. Die Höhe und Fälligkeit richten sich nach Ermessen und
Aufwand der Kosten.
(3) Im Falle einer oder mehreren Reparaturen ist das Hotel berechtigt, die Reparaturaufträge an Dritte
zu vergeben. Die Kosten werden der Kundschaft in Rechnung gestellt.
(4) Können die Mängel anderweitig behoben werden, zum Beispiel durch das Hotelpersonal, werden
die Kosten für Reparaturmaterialien zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer und ein Stundenarbeitslohn
von 60,00 Euro zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt.
§ 10 Tierhaltung
(1) Die Tierhaltung ist in den Räumlichkeiten des Hotels nicht gestattet.
(2) Bei Nichtbeachten des Verbots kann eine gesonderte Reinigungsgebühr und sonstige Kosten in
Rechnung gestellt werden. Die Höhe und Fälligkeit richten sich nach Ermessen und Aufwand der
Kosten.
§ 11 Rauchverbot
(1) Das Rauchen ist im Innenbereich des Hotels grundsätzlich durch den Gesetzgeber verboten. Das
Gesetz zum Schutz der Gesundheit (Gesundheitsschutzgesetz, kurz GSG) findet entsprechende
Anwendung.
(2) Das Nichtbeachten führt zu einer Berechnung einer gesonderten Reinigungsgebühr. Die Höhe und
Fälligkeit richten sich nach Ermessen und Aufwand der Kosten.
(3) Das Hotel ist berechtigt, Beratungskosten, Kosten für Malerarbeiten und sonstige Kosten des
Malers in Rechnung zu stellen.
§ 11 Arbeitskleidung
(1) Das Betreten des Hotels mit verschmutzter Arbeitskleidung und stark verschmutzten Schuhen,
insbesondere von Bau-, Handwerks- und Montagebetrieben, ist nicht erwünscht.
(2) Das widerwillige Nichtbeachten des Abs. 1 führt zur Berechtigung des Hotels, eine
Reinigungsgebühr in Rechnung zu stellen. Die Höhe und Fälligkeit richten sich nach Ermessen und
Aufwand der Kosten. Darüber hinaus ist eine vorzeitige Beendigung des Hotelaufnahmevertrags möglich.
§ 12 Erkrankung und Tod
(1) Erkrankt der Kunde/die Kundin vor seinem/ihrem Aufenthalt, so gelten die Rücktrittsbedingungen
gemäß § 5 AGBH.
(2) Erkrankt eine Kundin/ein Kunde während ihres/seines Aufenthalts im Hotel, so wird das Hotel über
Wunsch des Gastes für ärztliche Betreuung sorgen. Ist Gefahr in Verzug, wird das Hotel die ärztliche
Betreuung auch ohne besonderen Wunsch veranlassen, dies insbesondere dann, wenn dies notwendig
ist und die Kundschaft hierzu selbst nicht in der Lage ist.
(3) Solange die Kundin/der Kunde nicht in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen oder die Angehörigen
nicht kontaktiert werden können, wird das Hotel auf Kosten der Kundschaft für ärztliche Behandlung
sorgen. Der Umfang dieser Sorgemaßnahmen endet jedoch in dem Zeitpunkt, in dem die Kundschaft
Entscheidungen treffen kann oder die Angehörigen vom Krankheitsfall benachrichtigt worden sind.
(4) Das Hotel hat gegenüber der Kundschaft bzw. Vertragspartner/-innen oder bei Todesfall gegen
deren Rechtsnachfolger/-innen Anspruch auf Erstattung der angefallenen Kosten. Die Höhe und
Fälligkeit der Kosten richten sich nach Ermessen und Aufwand.
(5) Durch den Tod eines Kunden/einer Kundin endet der Vertrag mit dem Hotel.
§ 13 Angebotene Leistungen
(1) Die Angebote auf der Webseite des Hotels stellen weder Angebot noch Auftrag dar, sondern sind
lediglich eine Einladung zur Offerte.
(2) Alle Angebote des Hotels sind unverbindlich und freibleibend.
§ 14 Aufenthalt im Schwimmbad
Für die Nutzung unseres Schwimmbads gelten die speziellen Vorschriften der Badeordnung.
§ 15 Haftung des Hotels
(1) Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob
fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen
Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Vertragstypische Pflichten sind solche
Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren
Erfüllung der Kunde vertraut und vertrauen darf. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines
gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind,
soweit in dieser Ziffer 15 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel
an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des
Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen,
um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
(2) Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das
Hotel empfiehlt die Nutzung des Hotel- oder Zimmersafes. Sofern der Kunde Geld, Wertpapiere und
Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800 Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr
als 3.500 Euro einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit
dem Hotel.
(3) Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf dem Hotelparkplatz, auch gegen
Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei
Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter
Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nur nach Maßgabe des vorstehenden Absatzes 1,
Sätze 1 bis 4.
(4) Nachrichten für die Kundschaft werden mit Sorgfalt und gemäß den datenschutzrechtlichen
Grundsätzen behandelt. Das Hotel kann nach vorheriger Absprache mit der Kundschaft die Annahme,
Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung von Post und Warensendungen
übernehmen. Das Hotel haftet hierbei nur nach Maßgabe des vorstehenden Absatzes 1, Sätze 1 bis 4.
§ 16 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag (AGBH) sollen in Textform erfolgen. Einseitige
Änderungen oder Ergänzungen sind unwirksam.
(2) Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und
Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr Raustetten, 86742 Fremdingen. Sofern der
Kunde die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland
hat, gilt als Gerichtsstand Raustetten, 86742 Fremdingen.
(3) Es gilt bayerisches, deutsches und europäisches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist
ausgeschlossen.
(4) Entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung weist das Hotel darauf hin, dass die Europäische
Union eine Online-Plattform zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen
Streitigkeiten („OSPlattform“) eingerichtet hat: http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Das Hotel
nimmt jedoch nicht an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teil.
(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den
Hotelaufnahmevertrag (AGBH) unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen
Vorschriften.